Erklärung zur Barrierefreiheit und BFSG-Konformität
Fällt Ihre Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Als Digitalagentur unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit rechtssicher umzusetzen. Erfahren Sie hier, wie Sie die vollständige BFSG-Konformität für Ihren Webauftritt erreichen und teure Abmahnungen effektiv vermeiden.
Das BFSG gilt primär für den Wirtschaftsverkehr mit Verbrauchern. Wenn Sie Produkte im Online-Shop verkaufen, Dienstleistungen direkt online buchbar machen (z. B. Terminplaner) oder digitale Verträge abschließen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Prozesse barrierefrei zu gestalten. Pure B2B-Plattformen ohne Endkundenkontakt sind aktuell meist ausgenommen.
Das Gesetz sieht eine strikte Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Wenn Ihr Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat und gleichzeitig der Jahresumsatz (oder die Jahresbilanz) unter 2 Millionen Euro liegt, greift die gesetzliche Pflicht für Sie nicht. Erfüllen Sie jedoch auch nur einen dieser beiden Werte, müssen Sie handeln.
Reine, statische digitale Visitenkarten ohne Interaktion haben geringere Anforderungen. Sobald Nutzer jedoch Anträge ausfüllen, Zahlungsdienstleister (wie PayPal, Stripe oder Klarna) eingebunden sind oder PDF-Dokumente zum Download bereitstehen, müssen diese Elemente zwingend barrierefrei bedienbar sein.
Telekommunikationsdienste, elektronische Bücher, Software-Schnittstellen und Personenverkehrsdienste (wie Ticket-Systeme für Bus und Bahn) fallen unter die strengsten Richtlinien des BFSG. Wenn diese Services nicht barrierefrei zugänglich sind, drohen empfindliche Bußgelder oder Abmahnungen.
Sie haben mindestens zwei Fragen mit „Ja“ beantwortet?
Dann betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch Ihren Webauftritt. Schieben Sie das Thema nicht auf – unvollständige oder fehlerhafte Umsetzungen können zu teuren Abmahnungen führen.
Praxisbeispiel: Wann ist ein Kontaktformular BFSG-konform?
Symbolbild zur Veranschaulichung. Erstellt mit Unterstützung von KI (Google Gemini).
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Jens Leber – <JELEWA.de />
Gartenstraße 2
76337 Waldbronn
Landkreis Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
Professionelle Websites, Online-Kataloge und Onlineshops für Selbstständige, Freiberufler & KMU.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Mit der zunehmenden Bedeutung digitaler Geschäftsprozesse haben wir unseren Schwerpunkt ab 2012 konsequent erweitert. Neben der Gestaltung moderner Websites, Online-Kataloge und Onlineshops legen wir besonderen Wert auf:
hohe Ladegeschwindigkeit und Performance
IT-Sicherheit und Ausfallschutz
nachhaltige Sichtbarkeit in Suchmaschinen
rechtliche Konformität und Datenschutz
benutzerfreundliche und zielgruppenorientierte Nutzererlebnisse
So entstehen digitale Lösungen, die nicht nur überzeugen, sondern langfristig zum Unternehmenserfolg beitragen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.
Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:
Tastaturbedienbarkeit:
Alle Inhalte und Funktionen sind vollständig über die Tastatur zugänglich, sodass auch Nutzerinnen und Nutzer ohne Maus uneingeschränkt navigieren können.
Optimierte Kontraste und flexible Schriftgrößen:
Wir achten auf ausreichend hohe Farbkontraste für eine bessere Lesbarkeit und ermöglichen es, die Schriftgröße individuell anzupassen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg